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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGKG§ 22 GKG 

Entscheidungen zu "§ 22 GKG"

Übersicht

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 20 Ta 217/08 vom 11.06.2008

1. Im Rahmen der Entscheidung über eine PKH - Beschwerde hat auch bei Zurückweisung der Beschwerde keine Kostenentscheidung zu ergehen, weil sich die Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtsgebühren aus dem Gesetz ergibt, §§ 22, 1 S. 2 GKG und die außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten sind, § 127 Abs. 4 ZPO.

2. Die Ermäßigung der Gebühr nach KV 1812 S. 2 kommt auch in Betracht, wenn das Arbeitsgericht der Beschwerde bereits teilweise abgeholfen hat, das Beschwerdegericht die Beschwerde aber im Übrigen vollständig zurückweist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 43/05 vom 07.03.2007

Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einem kostenbefreiten Antragsteller und zugleich mit selbständigen Anträgen vom nichtbefreiten Antragsgegner betrieben, so vermindert sich die Antragstellerhaftung der nichtbefreiten Partei nach § 22 GKG (§ 49 GKG a. F.) um den Anteil, der den Befreiten im Innenverhältnis getroffen hätte. Das ist - bei gleichem Gegenstand der Beweiserhebung - nach § 426 Abs. 1 BGB ein hälftiger Anteil, da das Innenverhältnis nach § 31 (1) GKG (§ 58 (1) GKG a. F.) in der gemeinsamen Beteiligung als Veranlasser des Beweisverfahrens besteht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 60/06 vom 09.01.2007

Erhebt ein Betroffener massenhaft von vornherein aussichtslose Klagen, kann die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für "Behördenangelegenheiten und gerichtliche Auseinandersetzungen" in Betracht kommen. Ein solcher Einwilligungsvorbehalt kann geeignet sein, eine erhebliche Gefährdung des Vermögens eines Betroffenen abzuwenden, weil dessen Verfahrenshandlungen von vornherein unwirksam sind und gerichtliche Gebühren nicht entstehen oder erhoben werden, weil Anträge eines Prozessunfähigen keine Haftung begründen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLG-Report 2005, 350).

BGH – Beschluss, VII ZR 166/05 vom 28.09.2006

Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 13 UF 203/02 vom 11.05.2005

1. Verfolgt eine Partei, der für den Streitgegenstand nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, ihr Recht im übrigen auf eigene Kosten, so schuldet sie Gerichtsgebühren nur in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Gebühren aus dem Gesamtstreitwert und den Gebühren aus dem Wert der Prozesskostenhilfebewilligung.

2. Fallen gerichtliche Auslagen an, kann es gerechtfertigt sein, die Partei daran im Verhältnis des Wertes der Prozesskostenhilfebewilligung zum Gesamtstreitwert zu beteiligen.

3. Unterliegt die Partei in dem Rechtsstreit teilweise, ist der auf sie entfallende Betrag der Gebühren und Auslagen erst nach Abzug des von der Prozesskostenhilfe erfassten Teils vom Gesamtbetrag der Gebühren und Auslagen zu ermitteln.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 90/05 vom 11.05.2005

1. Verfolgt eine Partei, der für den Streitgegenstand nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, ihr Recht im übrigen auf eigene Kosten, so schuldet sie Gerichtsgebühren nur in Höhe des Differenzbetrages zwischen den Gebühren aus dem Gesamtstreitwert und den Gebühren aus dem Wert der Prozesskostenhilfebewilligung.

2. Fallen gerichtliche Auslagen an, kann es gerechtfertigt sein, die Partei daran im Verhältnis des Wertes der Prozesskostenhilfebewilligung zum Gesamtstreitwert zu beteiligen.

3. Unterliegt die Partei in dem Rechtsstreit teilweise, ist der auf sie entfallende Betrag der Gebühren und Auslagen erst nach Abzug des von der Prozesskostenhilfe erfassten Teils vom Gesamtbetrag der Gebühren und Auslagen zu ermitteln.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 17/04 vom 12.03.2004

1. Zur Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde gem. § 25 Abs. 3 GKG ist das Oberlandesgericht berufen, wenn der Kläger seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Geltungsbereichs des GVG hat.

2. Bei der Festsetzung des Vergleichswerts finden die bisher entstandenen Kosten des Rechtsstreits neben dem Hauptanspruch, über den sich die Parteien vergleichen, keine Berücksichtigung.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 38/03 vom 02.03.2004

Der Rat des Kreises war im Juni 1990 nicht mehr in der Lage, Verkäufe des staatlichen Verwalters an das Volkseigentum durch bloßes Ersuchen auf Grundbuchberichtigung rückgängig zu machen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 234/01 vom 26.11.2002

Den wegen unzureichender Bauüberwachung auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Architekten kann u. U. die sekundäre Darlegungslast zur Ausführung und zum Umfang seiner Kontrollen treffen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 20/02 vom 27.09.2002

1. Die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf einem Nutzungsvertrag beruhende Errichtung gewerblicher Gebäude führte nicht zum Entstehen selbstständigen Gebäudeeigentums. In Betracht kommen lediglich Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

2. Zur Umdeutung von Vereinbarungen, die zu Unrecht von selbstständigem Gebäudeeigentum ausgehen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 200/01 vom 23.05.2002

Zur Auslegung des Begriffs Ersterschließungskosten bei einem Grundstückskaufvertrag (hier vom Verkäufer zu tragen.).

OLG-NAUMBURG – Urteil, 11 U 184/01 vom 07.05.2002

1. Der Erwerber eines in der ehemaligen DDR durch eine mit Organisationsvertrag gebildete Investitionsgemeinschaft mit einer Betriebsstraße bebauten Grundstücks kann von den Rechtsnachfolgern der Kooperationspartner nur dann eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn die Voraussetzungen des § 990 Abs. 1 Satz 2 BGB vorliegen.

2. Ohne entsprechendes Verlangen der Nutzer entstehen weder ein Anspruch auf Notwegrente noch auf ein Entgelt nach § 118 Abs. 1 SachenRBerG.

BFH – Beschluss, V S 1/08 vom 02.01.2009

BFH – Beschluss, V S 47/07 vom 02.01.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 12 W 24/08 vom 10.07.2008

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 W 232/07 vom 29.10.2007

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 10 U 184/01 vom 10.10.2002


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