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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGKG§ 17 Abs. 3 GKG 

Entscheidungen zu "§ 17 Abs. 3 GKG"

Übersicht

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 57/03 vom 02.12.2003

Der Ersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Zahlung wiederkehrender Lohnforderungen wegen versäumter Abwehr der entsprechenden Forderung des Arbeitnehmers ist nach § 9 ZPO zu bewerten. § 17 Abs. 3 GKG ist nicht anzuwenden

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 S 227/03 vom 12.06.2003

1. Haben die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 15 Abs. 1 a) VwZG nicht vorgelegen, sind die öffentliche Zustellung unwirksam und die Rechtsmittelfrist gegen die Entscheidung nicht in Gang gesetzt; eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das Rechtsmittel bedarf es nicht.

2. Zu den Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Zustellungsadressaten.

3. Der Streitwert für die Anfechtungsklage gegen einen Bescheid, mit dem die Annahme und Bereithaltung eines Müllgefäßes angeordnet wird, beträgt das Dreifache des Betrages, der jährlich für die Leerung des Müllgefäßes zu entrichten ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UZ 1998/02 vom 10.06.2003

Zum Begriff der fachwissenschaftlichen Ausbildung in zwei Fächern im Sinne der Besoldungsgruppe A 13 BBesO.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 12 W 48/02 vom 12.11.2002

1. a) Der Gebührenstreitwert einer von einem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft erhobenen Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung bemisst sich nach der Bruttovergütung, die das Vorstandsmitglied innerhalb des Zeitraums erzielen kann, für den eine rechtlich geschützte Entgelterwartung besteht. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die streitgegenständliche Kündigung wirksam werden soll und endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die Genossenschaft das Vertragsverhältnis aufgrund der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung beenden könnte.

b) Für die Frage, wann das Vertragsverhältnis nächstmöglich gekündigt werden kann, ist auf die erste, dem Eingang der Klage folgende Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung abzustellen.

2. Übersteigt der Zeitraum der rechtlich geschützten Entgelterwartung die Dauer von drei Jahren, ist für die Streitwertfestsetzung nur auf diesen kürzeren Zeitraum abzustellen.

3. Die danach maßgebliche Bruttovergütung ist um den bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlag von 20% zu kürzen.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 So 109/02 vom 06.09.2002

In beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sogenannten Teilstatus bemisst sich der Wert nach dem zweifachen Jahresbetrag dieses Teilstatus. § 17 Abs. 3 und 4 GKG sind nur bei einer bezifferten Geldleistung anzuwenden. (wie BVerwG, Beschl. v. 13.09.1999, NVwZ-RR 2000 S. 188)

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 4 So 71/01 vom 03.05.2002

Klagen betreffend Versorgungsleistungen aus berufständischen Versorgungswerken sind nach den Grundsätzen des § 17 Abs. 3 und 4 GKG zu bewerten.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 7 Ta 475/01 vom 17.01.2002

Bei einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, mit der (inzidenter) die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses beantragt wird, ist der Streitwert entsprechend § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG kommt, solange der Rechtsstreit nicht an das Zivilgericht verwiesen worden ist, auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ohne weiteres ersichtlich nicht gegeben sein kann.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 Vollz (Ws) 65/01 vom 26.10.2001

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Gefangenenentlohnung in den §§ 43, 200 StVollzG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 53.99 vom 13.09.1999

Leitsätze:

In beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus bemißt sich der Streitwert nach dem zweifachen Jahresbetrag des Teilstatus.

Soweit nicht eine bezifferte Geldleistung im Streit ist, werden in beamtenrechtlichen Streitigkeiten § 17 Abs. 3 und 4 GKG nicht angewandt.

Beschluß des 2. Senats vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 -

I. VG Düsseldorf vom 24.04.1996 - Az.: VG 10 K 9154/95 -
II. OVG Münster vom 06.05.1999 - Az.: OVG 12 A 2983/96 -

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 8/08 vom 11.01.2008

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 14/03 vom 18.02.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 5/02 vom 15.02.2002

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 131/01 vom 20.12.2001

BFH – Beschluss, VI B 285/01 vom 14.12.2001

BGH – Beschluss, II ZR 302/99 vom 17.08.2000

OLG-KOELN – Beschluss, 12 W 26/99 vom 21.06.1999


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