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Entscheidungen zu "Art 21 GG"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11292/05.OVG vom 13.09.2005

Die Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung erfolgt nach den Grundsätzen der abgestuften Chancengleichheit. Dabei ist die Bedeutung der politischen Parteien in erster Linie im Hinblick auf das Parlament zu bestimmen, für das eine neue Volksvertretung gewählt wird (hier: Bedeutung der NPD in Bezug auf die Wahl zum Deutschen Bundestag).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11269/05.OVG vom 07.09.2005

Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts sind befugt, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots einer politischen Partei abzulehnen, wenn dessen Inhalt in krassem Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes steht (hier: keine Verpflichtung des ZDF, Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland auszustrahlen).

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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