Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenGGewStG§ 9 GewStG 

Entscheidungen zu "§ 9 GewStG"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 W 37/06 (EnWG) vom 20.08.2007

1. Bleibt eine vom Antragsteller vorgenommene Schlüsselung von Gemeinkosten der Stromsparte i.S. von § 4 Abs. 4 Satz 2 StromNEV auch nach deren Erläuterung nicht nachvollziehbar als verursachungsgerechte Aufteilung der Kosten auf Netz und Vertrieb, so ist die Regulierungsbehörde berechtigt und verpflichtet, unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen, ob eine Anerkennung zumindest eines Teils der für den Netzbetrieb geltend gemachten Kosten in Betracht kommt. Die von ihr unterstellte Kostenzuordnung muss lediglich ermessensfehlerfrei die Mindestkosten des Netzes abbilden.

2. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV ist dahin auszulegen, dass das betriebsnotwendige Eigenkapital i.S. von § 6 Abs. 2 StromNEV, welches unmittelbar zur Finanzierung der Beschaffung von Altanlagen eingesetzt wurde (s.g. BEK I), hinsichtlich des die höchst zulässige Eigenkapitalquote des § 6 Abs. 2 Satz 4 StromNEV übersteigenden Betrages so zu verzinsen ist, wie ein mit diesem Eigenkapitalanteil vergleichbares Kapitalmarktprodukt. Die Vorschrift enthält keine Anordnung einer Höchstquote für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (Festhalten an eigener Rechtsprechung trotz Divergenz zu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9. Mai 2007, VII-3 Kart 289/06, und OLG Stuttgart, Beschluss v. 3. Mai 2007, 202 EnWG 4/06).

3. Im Rahmen der Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV sind die Vorschriften der §§ 8 und 9 GewStG zu beachten.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 W 24/06 (EnWG) vom 02.05.2007

1. Bei der Ermittlung der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie können gesicherte Erkenntnisse für das Planjahr berücksichtigt werden; § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV schließt die allgemeinen Regelungen zur Entgeltbestimmung, insbesondere § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StromNEV, nicht aus.

Findet die Beschaffung von Verlustenergie in einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen durch eine gemeinsame Beschaffungsstelle von Netzbetrieb und Vertrieb statt, so ist ein unternehmensinterner Aufschlag auf den Beschaffungspreis nicht gerechtfertigt.

2.1. Für die Frage der sachgerechten Schlüsselung von Gemeinkosten kommt es darauf an, welchem Unternehmensbereich die Leistungen zugute kommen und in wessen Bereich die Notwendigkeit zur Beschaffung dieser Leistungen wurzelt. Aufwendungen zur Anpassung der Software für Abrechnungssysteme an die Anforderungen des neuen Energiewirtschaftsrechts sind im integrierten Elektrizitätsversorgungsunternehmen grundsätzlich zwischen dem Netzbetrieb und dem Vertrieb aufzuteilen.

2.2. Im Rahmen der in § 4 Abs. 4 Satz 3 StromNEV genannten Grundsätze der Aufteilung von Gemeinkosten kommt der sachgerechten Verteilung vorrangige Bedeutung zu. Nur bei bestehender Möglichkeit zur Auswahl zwischen verschiedenen sachgerechten Schlüsseln gilt die Beschränkung des Wahlrechts durch den Grundsatz der Stetigkeit.

2.3. Bleibt eine vom Antragsteller vorgenommene Schlüsselung von Gemeinkosten der Stromsparte i.S. von § 4 Abs. 4 Satz 2 StromNEV auch nach deren Erläuterung nicht nachvollziehbar als verursachungsgerechte Aufteilung der Kosten auf Netz und Vertrieb, so ist die Regulierungsbehörde berechtigt und verpflichtet, unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu prüfen, ob eine Anerkennung zumindest eines Teils der für den Netzbetrieb geltend gemachten Kosten in Betracht kommt. Die von ihr unterstellte Kostenzuordnung muss lediglich ermessensfehlerfrei die Mindestkosten des Netzes abbilden.

3. Hinsichtlich der Kosten von Werbemaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen produktbezogener Werbung, die regelmäßig einem Unternehmensbereich direkt zugeordnet werden kann, und unternehmensbezogener Werbung, die grundsätzlich als Gemeinkosten sachgerecht aufzuteilen sind.

Die zunehmende Üblichkeit institutioneller Werbung indiziert noch nicht deren betriebliche Notwendigkeit.

4. Aufwendungen für den Rückbau von nicht mehr genutzten Stromleitungen sind betriebsnotwendige Kosten. Die Entscheidung über den Zeitpunkt ihrer Vornahme ist eine unternehmerische Entscheidung, die lediglich im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 4 Abs. 1 StromNEV i.V.m. § 21 Abs. 2 EnWG einer Prüfung durch die Landesregulierungsbehörde unterliegt.

5. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV ist dahin auszulegen, dass das betriebsnotwendige Eigenkapital i.S. von § 6 Abs. 2 StromNEV, welches unmittelbar zur Finanzierung der Beschaffung von Altanlagen eingesetzt wurde (s.g. BEK I), hinsichtlich des die höchst zulässige Eigenkapitalquote des § 6 Abs. 2 Satz 4 StromNEV übersteigenden Betrages so zu verzinsen ist, wie ein mit diesem Eigenkapitalanteil vergleichbares Kapitalmarktprodukt. Die Vorschrift enthält keine Anordnung einer Höchstquote für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung. Dieses Kapital ist derzeit mit 4,8 % zu verzinsen.

6. Im Rahmen der Berechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV sind die Vorschriften der §§ 8 und 9 GewStG zu beachten.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 10.04 vom 19.01.2005

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die dem Grunde nach der Gewerbesteuerpflicht unterliegt und im Kammerbezirk eine Betriebsstätte hat, ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer, auch wenn ihr Unternehmensgegenstand ausschließlich in der Verwaltung eigenen Vermögens besteht.

BFH – Beschluss, X B 192/07 vom 24.09.2008

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 16/07 (V) vom 24.10.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, Kart W 3/06 vom 28.08.2007

BFH – Beschluss, IV R 59/05 vom 19.04.2007

BFH – Beschluss, X B 149/05 vom 27.09.2006

BFH – Urteil, VIII R 99/03 vom 07.09.2005

BFH – Urteil, VIII R 72/02 vom 06.07.2005

BFH – Beschluss, VIII B 150/02 vom 27.08.2003

BFH – Urteil, VIII R 16/01 vom 16.04.2002

BFH – Urteil, IV R 83/99 vom 23.11.2000

BFH – Urteil, III R 62/97 vom 10.12.1998


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 9 GewStG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum