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Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 1 Satz 2 GewO"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 1590/06 vom 06.06.2007

Die Gemeinden des Landes Baden-Württemberg sind verpflichtet, die Anzeige des selbständigen Betriebs des stehenden Gewerbes "Vermittlung von Sportwetten" auch dann entgegenzunehmen und zu bescheinigen, wenn diese an private Veranstalter vermittelt werden sollen, die hierfür keine Erlaubnis des Landes besitzen.

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