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Entscheidungen zu "§ 23 GemO"

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2189/02 vom 16.12.2002

Für die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen des Bürgermeisters gegen ein Mitglied des Gemeinderats aus einem vorangegangenen Kommunalverfassungsstreitverfahren ist eine Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 126 Abs. 1 Satz 1 GemO nicht gegeben.

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