Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenGGemO§ 121 GemO 

Entscheidungen zu "§ 121 GemO"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11025/07.OVG vom 14.05.2008

1. Die Aufsichtsbehörde kann die im Stellenplan einer Gemeinde ausgewiesene Eingruppierung eines Arbeitnehmers vollumfänglich auf ihre Übereinstimmung mit den tarifvertraglichen Vereinbarungen (§ 61 Abs. 3 GemO) überprüfen.

2. Zur Eingruppierung der Stelle des Leiters technischer Bereich der Bauabteilung einer Verbandsgemeinde (hier: Vergütungsgruppe IV a BAT / Entgeltgruppe 11 TVöD).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10286/07.OVG vom 08.06.2007

Der fehlende Haushaltsausgleich einer Gemeinde (§ 93 Abs. 3 GemO) rechtfertigt im Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 49 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 LV) grundsätzlich nicht die kommunalaufsichtliche Beanstandung einer als solche rechtmäßig ausgewiesenen Planstelle.

Ausnahmsweise kann die Kommunalaufsicht die für sich genommen rechtmäßig festgesetzte Planstelle beanstanden, wenn diese für den fehlenden Haushaltsausgleich mitursächlich ist und deshalb zugleich gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 93 Abs. 4 GemO verstößt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gründe für die Planstellenausweisung im Hinblick auf den Haushaltsfehlbedarf offensichtlich sachlich nicht vertretbar sind.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 121 GemO" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum