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JuraForum.deUrteileVorschriftenGGebrMG§ 24 GebrMG 

Entscheidungen zu "§ 24 GebrMG"

Übersicht

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 5117/06 vom 08.11.2007

1. Die Erhebung einer Zahlungsklage durch den Nichtgläubiger unterbricht den Lauf der Verjährung auch dann nicht, wenn der Kläger im Laufe des Rechtsstreits vom wahren Gläubiger zur Geltendmachung der Forderung in eigenem Namen ermächtigt wird. Die nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Ermächtigung des Klägers wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück.

2. Im Fall einer vor Klageerhebung erteilten Ermächtigung durch den wahren Berechtigten, dessen Recht in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen, unterbricht die Klageerhebung den Lauf der Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die gewillkürte Prozeßstandschaft offengelegt wird. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung kommt nicht in Betracht.

BGH – Urteil, X ZR 105/04 vom 07.06.2006

Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben können als Bestandteile eines Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand gegenüber dem Stand der Technik abzugrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann. (Fortführung von BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Sen.Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen).

Im Verhältnis der an einem Verletzungsstreit beteiligten Parteien gelten die allgemeinen Grundsätze des Verbots treuwidrigen Handelns. Erklärungen, die eine der Parteien im patentrechtlichen Einspruchs- oder gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahren gegenüber der anderen Partei abgibt, sind nicht nur dann unter dem Aspekt von Treu und Glauben relevant, wenn sie in der Entscheidung im Einspruchs- oder Löschungsverfahren dokumentiert sind. Vielmehr ist die Feststellung des Erklärungstatbestands in gleicher Weise auch durch andere Beweismittel möglich. (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II u. Sen.Urt. v. 20.04.1993 - X ZR 6/91, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I)

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