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Entscheidungen zu "§ 16 FZV"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Urteil, 3 A 455/07 vom 26.06.2009

Hat ein Kraftfahrzeughändler seit Jahren de facto eine Gebühr als sog. Händlergebühr entrichtet, ist für diesen Zeitraum eine darüber hinausgehende (lediglich) pauschalierte und nur an die Vorhaltung eines roten Kennzeichens anknüpfende Gebührenpflicht - ohne konkrete Halterfeststellung - nicht gegeben.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.

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