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Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 5 FreizügGEU"

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 277/07 vom 08.01.2008

Rechtsgebiete:EMRK, FreizügGEU, GG, RL 2004/38/EG, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Assoziationsrecht, Ausweisung, Gründe, zwingende, Sicherheit, öffentliche, Verhältnismäßigkeit
Leitsatz:1. Es ist gegenwärtig ungeklärt, ob sich der Ausweisungsschutz nach Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige übertragen lässt. Die auf die Anwendbarkeit der Richtlinie bezogenen Fragen lassen sich nicht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren beantworten, sondern sind der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.

2. Im Rahmen der von der Frage der Rechtmäßigkeit der Ausweisung losgelösten reinen Interessenabwägung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zu prüfen, ob ein sofort vollstreckbarer Entzug des Aufenthaltsrechts des Assoziationsberechtigten gemessen an Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 EMRK verhältnismäßig ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 277/07




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