JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > F > FreizügG/EU > § 11 Abs. 1 FreizügG/EU
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2004/38/EU, GG, FreizügG/EU, AufenthG |
| Leitsatz: | 1. Ein Unionsbürger, der die Staatsangehörigkeit zweier Mitgliedstaaten der Gemeinschaft besitzt und sich in einem Staat seiner durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit aufhält, vermag seinem Ehegatten, der nicht Unionsbürger ist, kein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht zu vermitteln. 2. In derartigen Fällen verstößt der Ausschluss eines Drittstaatsangehörigen vom Gemeinschaftsrecht nicht gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot oder Art. 3 Abs. 1 GG. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 191/08 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, FreizügG/EU, PassG |
| Leitsatz: | Ein Unionsbürger, der vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU bestandskräftig gemäß den §§ 45, 46 AuslG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden war, macht sich im Falle seiner erneuten Einreise in das Bundesgebiet weder nach § 95 Abs. 2 Nr. 1a, 1b AufenthG noch nach § 9 FreizügG/EU strafbar. Die insoweit bestehende Strafbarkeitslücke kann durch eine analoge Anwendung einer der beiden Vorschriften nicht geschlossen werden. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 1 Ws 212/05 | |
"Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 FreizügG/EU" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum