Ein Zwischenurteil nach § 130 Abs 2 SGG, das die Berufung für zulässig erklärt, kann nicht selbstständig, sondern nur mit dem Endurteil angefochten werden.
Das Mitglied einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, das eine Genossenschaftswohnung auf Grund eines Dauernutzungsvertrags bewohnt, ist kein wirtschaftlicher Eigentümer dieser Wohnung.
AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
FGO § 99
EStG § 10e
FördG § 7
Urteil vom 14. Februar 2001 - X R 82/97 -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt (EFG 1996, 587)