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JuraForum.deUrteileVorschriftenFFGG§ 68 b Abs. 4 FGG 

Entscheidungen zu "§ 68 b Abs. 4 FGG"

Übersicht

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 173/06 vom 11.09.2006

1. Lehnt der Betroffene im öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren die Begutachtung durch einen Sachverständigen ab, so hat das Gericht, um dem Amtsermittlungsgrundsatz zu genügen, Zwangsmaßnahmen nach § 68 b Abs. 3 und 4 FGG zu ergreifen.

2. Die durch Art. 6 Abs. 2 EMRK garantierte Unschuldsvermutung erstreckt sich nicht auf Verfahren, die die Unterbringung einer Person wegen psychischer Erkrankung mit dem Ziel der präventiven Gefahrenabwehr zum Gegenstand haben.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 5 W 236/04 vom 28.09.2004

Die über die Anordnung der Vorführung hinausgehende Anordnung der Unterbringung setzt eine strenge Verhältinismäßigkeitsprüfung voraus.

Allein die Stellung einer Vielzahl unsinniger oder keinen Erfolg versprechender Anträge bei Gericht ergibt nicht zwangsläufig die Notwendigkeit der Betreuerbestellung.

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