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JuraForum.deUrteileVorschriftenFFGG§ 68 Abs. 4 FGG 

Entscheidungen zu "§ 68 Abs. 4 FGG"

Übersicht

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 253/03 vom 18.03.2004

1. Ablehnung einer Rechtswidrigkeitsfeststellung für eine Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit.

2. Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung ist ein konkreter Verdacht auf Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 35/03 vom 06.03.2003

Der Betreuer muß der Anhörung des Betroffenen nicht beiwohnen, sofern nicht der Betroffene dies ausdrücklich verlangt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 47/02 vom 29.05.2002

Die Unanfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gemäß § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG umfaßt auch auf die damit verbundene Gestattung der Gewaltanwendung.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 48/02 vom 29.05.2002

Die Unanfechtbarkeit einer Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gemäß § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG umfaßt auch auf die damit verbundene Gestattung der Gewaltanwendung.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 Wx 2/02 vom 11.02.2002

1. Widerspricht der Betreute der Anwesenheit Dritter bei der Anhörung, hat die Kammer dies zu respektieren.

2. Zwischenverfügungen sind nicht anfechtbar.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 80/01 vom 30.03.2001

Soll ein Betroffener zur Vorbereitung eines Gutachtens untergebracht werden, sind der Anordnung enge Grenzen gesetzt, wobei neben der persönlichen Anhörung des Betroffenen die vorherige Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Erforderlichkeit und Dauer der Unterbringung notwendig ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 268/06 vom 09.11.2006


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