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JuraForum.deUrteileVorschriftenFFGG§ 65 Abs. 5 FGG 

Entscheidungen zu "§ 65 Abs. 5 FGG"

Übersicht

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 AR 7/07 vom 17.07.2007

Trifft ein örtlich unzuständiges Vormundschaftsgericht nicht lediglich Eilmaßnahmen, für die in seinem Bezirk ein Bedürfnis der Fürsorge hervorgetreten ist, sondern bestellt endgültig einen Betreuer, wird es hierdurch für weitere die Betreuung betreffende Verrichtungen zuständig. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer Abgabe aus wichtigem Grund.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z AR 6/02 vom 05.02.2002

Hat das Eilgericht einen vorläufigen Betreuer bestellt, ist der Vorgang an das Amtsgericht zu übersenden, in dessen Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 164/01 vom 23.05.2001

Zur Frage der Zuständigkeit des Gerichts im Unterbringungsgehmigungsverfahren für die Entscheidung über eine nach einem Zuständigkeitswechsel gegen die einstweilige Anordnung eingelegte sofortige Beschwerde.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 AR 1/09 vom 25.02.2009

OLG-HAMM – Beschluss, 15 Sbd 13/06 vom 12.10.2006


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