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JuraForum.deUrteileVorschriftenFFeV§ 6 Abs. 7 FeV 

Entscheidungen zu "§ 6 Abs. 7 FeV"

Übersicht

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 UZ 2802/04 vom 05.12.2005

Eine 1977 in Italien erteilte Fahrerlaubnis (gleich welcher Klasse), die 1983 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse 3 prüfungsfrei umgeschrieben wurde, kann nach Ablauf der in § 30 Abs. 2 FeV bestimmten Zwei-Jahres-Frist nicht mehr in eine Fahrerlaubnis der Klasse A (für Krafträder) umgeschrieben oder umgestellt werden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2649/01 vom 11.06.2002

Zur Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis nach § 6 Abs. 7 FeV.

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