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JuraForum.deUrteileVorschriftenFFeV§ 22 Abs. 4 FeV 

Entscheidungen zu "§ 22 Abs. 4 FeV"

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THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 1087/03 vom 24.02.2005

Will die Behörde eine nach der Eintragung im Führerschein unbeschränkt erteilte Fahrerlaubnis zurücknehmen, hat sie den Nachweis zu erbringen, dass nur eine mit Auflagen bzw. Einschränkungen versehene Fahrerlaubnis erteilt wurde.

Durch die Aushändigung eines fehlerhaft ohne Einschränkungen ausgestellten Ersatzführerscheins wird grundsätzlich keine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt.

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