JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > F > FAO > § 6 FAO
| Rechtsgebiete: | FAO |
| Leitsatz: | a) Die Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren ist einer fachlichen Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 23. September 2002 AnwZ (B) 40/01, NJW 2003, 741). b) Die Kompetenz des Fachausschusses der Rechtsanwaltskammer beschränkt sich auf die Prüfung, ob die vom Antragsteller vorgelegten Zeugnisse den Anforderungen des § 6 Abs. 2 FAO an eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme genügen. Ist dies nicht der Fall, so scheidet ein Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse nach § 6 Abs. 2 FAO aus. Der Fachausschuss ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen nach § 6 Abs. 2 FAO unzureichenden Nachweis etwa dadurch zu "vervollständigen", dass er eine im Fachlehrgang nicht bestandene Klausur selbst nochmals fachlich beurteilt und entgegen dem Lehrgangsveranstalter als "bestanden" bewertet. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 62/07 | |
| Rechtsgebiete: | FAO, BRAO, ZPO, VwVfG, FGG |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 ZU 63/06 | |
| Rechtsgebiete: | FAO |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 22/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO, FAO |
| Leitsatz: | Der zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung erforderliche Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Fachgebiet nach §§ 4 bis 6 FAO ist weitgehend formalisiert. Dem Fachausschuß, der die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer vorbereitet, steht nicht das Recht zu, die fachliche Qualifikation eines Bewerbers, der die den Anforderungen nach §§ 4 bis 6 FAO entsprechenden Unterlagen vorgelegt hat, anhand der bestandenen Lehrgangsklausuren und vorgelegten Arbeitsproben materiell zu überprüfen und dabei aufgetretene Zweifel an der fachlichen Qualifikation zum Anlaß für ein Fachgespräch (§ 7 FAO) zu nehmen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 40/01 | |
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