JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > F > FAO > § 5 Buchst. c Satz 2 FAO
| Rechtsgebiete: | FAO |
| Leitsatz: | FAO § 5 Buchst. c Satz 2 Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts können auch Fälle aus dem Individualarbeitsrecht berücksichtigt werden, sofern eine Frage aus dem kollektiven Arbeitsrecht erheblich werden kann und einen wesentlichen Anteil an der argumentativen Auseinandersetzung hat; es hindert die Berücksichtigung nicht, daß das kollektive Arbeitsrecht lediglich Anspruchs- oder Regelungsgrundlage für individuelle Ansprüche oder Maßnahmen ist. BGH, Beschluß vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 75/99 - Anwaltsgerichtshof Celle |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ B 75/99 | |
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