JuraForum.de > Urteile > Vorschriften > F > FAO > § 4 FAO
| Rechtsgebiete: | FAO |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 22/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO, FAO |
| Leitsatz: | Der zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung erforderliche Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Fachgebiet nach §§ 4 bis 6 FAO ist weitgehend formalisiert. Dem Fachausschuß, der die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer vorbereitet, steht nicht das Recht zu, die fachliche Qualifikation eines Bewerbers, der die den Anforderungen nach §§ 4 bis 6 FAO entsprechenden Unterlagen vorgelegt hat, anhand der bestandenen Lehrgangsklausuren und vorgelegten Arbeitsproben materiell zu überprüfen und dabei aufgetretene Zweifel an der fachlichen Qualifikation zum Anlaß für ein Fachgespräch (§ 7 FAO) zu nehmen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 40/01 | |
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