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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEZulV§ 20 Abs. 1 Satz 2 EZulV 

Entscheidungen zu "§ 20 Abs. 1 Satz 2 EZulV"

Übersicht

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10187/05.OVG vom 10.06.2005

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamten durch den Landesgesetzgeber über das 60. Lebensjahr hinaus ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich vereinbar und daher verfassungsgemäß (hier: Festsetzung der Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr bei einem Beamten des gehobenen Polizeidienstes trotz langjährigen Bereitschaftsdienstes).

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