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Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 1 EuRAG"

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BGH – Beschluss, AnwZ (B) 64/06 vom 03.12.2008




BGH – Beschluss, AnwZ (B) 74/02 vom 19.09.2003

Rechtsgebiete:BRAO, EuRAG, EG
Leitsatz:Ein im Vereinigten Königreich ansässiger deutscher Staatsangehöriger, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgelegt hat, aber aufgrund einer amerikanischen Rechtsanwaltsausbildung im Staate New York als Attorney-at-Law zugelassen ist, kann im Inland weder als deutscher Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, noch hat er die Rechte eines niedergelassenen europäischen Rechtsanwalts. Unberührt bleibt die Befugnis, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen.
Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 74/02


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