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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 331/05 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:EuRAG, EWGRL 89/48
Schlagworte:Europäischer Rechtsanwalt, Solicitor, Eignungsprüfung, Zulassung, Abgeschlossene Berufsausbildung, Attorney at Law, Qualified Lawyers Transfer Test (QLTT)
Leitsatz:Allein der Abschluss einer Berufsausbildung eines Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (hier: Österreich), die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts (hier: Zulassung als solicitor in Großbritannien) berechtigt, begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an der Eignungsprüfung zur Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft, wenn die Berufsausbildung nicht überwiegend in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (hier: USA) stattgefunden hat.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 331/05




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