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Entscheidungen zu "§ 64 III 4 EStG"

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 13 WF 187/03 vom 01.12.2003

Vorrangig soll derjenige Elternteil kindergeldberechtigt sein, der die höheren wirtschaftlichen Leistungen erbringt.

Sind diese objektiv gleichwertig, ist auf die subjektiven Leistungen abzustellen mit der Folge, dass mangels anderer Umstände dem finanziell und wirtschaftlich schwächeren Elternteil die Kindergeldberechtigung abzusprechen ist.

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