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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEStG 1997§ 15 Abs. 1 Satz 2 EStG 1997 

Entscheidungen zu "§ 15 Abs. 1 Satz 2 EStG 1997"

Übersicht

BFH – Urteil, IV R 67/04 vom 13.07.2006

Ist die Anwendbarkeit des § 15a EStG auf Verluste beschränkt, die die geleistete Einlage um das Eineinviertelfache übersteigen, so erhöht sich bei einer Einlageminderung die Zurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gleichwohl nicht um diesen Faktor, sondern beschränkt sich auf den Entnahmebetrag.

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