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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEStG 1996§ 32 Abs. 6 Satz 5 EStG 1996 

Entscheidungen zu "§ 32 Abs. 6 Satz 5 EStG 1996"

Übersicht

BFH – Urteil, VIII R 88/98 vom 16.03.2004

Kommt der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nach und wird deshalb auf Antrag des anderen Elternteils, der das Kind betreut, der halbe Kinderfreibetrag auf diesen übertragen, ist bei der nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) dem vollen Kinderfreibetrag das gesamte an den betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld gegenüberzustellen.

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