( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileVorschriftenEEStG 1987§ 22 Nr. 2 EStG 1987 

Entscheidungen zu "§ 22 Nr. 2 EStG 1987"

Übersicht




BFH – Urteil, IX R 73/98 vom 02.05.2000

Rechtsgebiete:EStG 1987
Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Kursgewinne im Privatvermögen, die sich durch die Anlage von Festgeld in ausländischer Währung ergeben, sind nicht steuerbar, wenn das Fremdwährungsguthaben erst nach Ablauf der Spekulationsfrist des § 23 EStG in einen höheren DM-Betrag rückgetauscht wird. Dies gilt auch dann, wenn das Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist wiederholt als Festgeld angelegt wird.

EStG 1987 § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Urteil vom 2. Mai 2000 - IX R 73/98 -

Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1998, 657)
Volltext: BFH - Urteil, IX R 73/98



BFH – Urteil, IX R 74/96 vom 02.05.2000

Rechtsgebiete:EStG 1987
Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Wird zu Lasten eines Kontos, das Geldbestände in DM ausweist, ein Guthaben in ausländischer Währung auf einem Fremdwährungskonto gebildet und wird dieses Fremdwährungsguthaben innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG gegen ein höheres Guthaben in DM getauscht, liegt ein steuerbares Spekulationsgeschäft vor.

EStG 1987 § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Urteil vom 2. Mai 2000 - IX R 74/96 -

Vorinstanz: FG München (EFG 1997, 343)
Volltext: BFH - Urteil, IX R 74/96


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/estg-1987-22-nr-2

"Entscheidungen zu § 22 Nr. 2 EStG 1987" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN