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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEStG§ 12 Nr. 1 Satz 1 EStG 

Entscheidungen zu "§ 12 Nr. 1 Satz 1 EStG"

Übersicht

BFH – Urteil, VI R 10/06 vom 09.08.2007

1. Unterhält ein Alleinstehender, der am Beschäftigungsort wohnt, an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand, besteht mit zunehmender Dauer besonderer Anlass zu prüfen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet.

2. Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten.

BFH – Urteil, VI R 23/05 vom 09.08.2007

1. Im Rahmen der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung sind Kosten für ein in der Wohnung am Beschäftigungsort gelegenes Arbeitszimmer, sofern die Abzugsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, gesondert zu beurteilen und in den gesetzlichen Grenzen zu berücksichtigen.

2. Aufwendungen, die für eine Wohnung am Beschäftigungsort mit einem häuslichen Arbeitszimmer entstehen, sind nur insoweit abziehbar, wie sie nicht auf das Arbeitszimmer entfallen und die durch die Merkmale Wohnfläche und ortsüblicher Durchschnittsmietzins bestimmte Grenze des Notwendigen nicht überschreiten.

BFH – Urteil, VI R 3/05 vom 06.03.2008

BFH – Urteil, VI R 24/05 vom 09.08.2007

BFH – Beschluss, VI B 101/05 vom 12.01.2006

BFH – Beschluss, VI B 13/03 vom 26.05.2003

BFH – Beschluss, V B 54/99 vom 21.07.1999


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