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Entscheidungen zu "§ 7 Abs. 3 ErbbauRVO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 469/07 vom 28.02.2008

1. Der Geschäftswert für das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Eigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts ist mit 15 % des Verkehrswertes angemessen bewertet.

2. Bei einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts ist der Wert des Gebots, das den Zuschlag erhält, als Beziehungswert maßgeblich.

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