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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEntgeltFG§ 3 Abs. 1 EntgeltFG 

Entscheidungen zu "§ 3 Abs. 1 EntgeltFG"

Übersicht

SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 9 Sa 170/02 vom 12.06.2002

Arbeitnehmer, die unmittelbar nach Abschluss ihrer Berufsausbildung vom bisherigen Ausbilder übernommen werden, müssen im Falle ihrer Arbeitsunfähigkeit die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 EntgeltFG nicht erneut erfüllen. Derartige Arbeitsverhältnisse stehen vielmehr in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Berufsausbildungsverhältnis.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 Ta 100/08 vom 07.07.2008


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