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Entscheidungen zu "§ 23 EkStG"

Übersicht

OLG-KOBLENZ – Urteil, 1 U 1423/01 vom 29.05.2002

Eine Belehrungspflicht des ein Grundstücksgeschäft beurkundenden Notars hinsichtlich eines anfallenden "Spekulationsgewinns" ist nur gegeben, wenn dem Notar alle Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen "Gewinns" und der Nicht-Ablauf der "Spekulationsfrist" (2 bzw. 10 Jahre) bekannt sind.

Der Notar ist insoweit nicht zu Ermittlungen verpflichtet.

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  • § 23 EkStG

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