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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEigZulG§ 1 EigZulG 

Entscheidungen zu "§ 1 EigZulG"

Übersicht

BFH – Urteil, IX R 4/06 vom 07.11.2006

1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.

2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.

BFH – Urteil, IX R 25/06 vom 06.09.2006

Anschaffungskosten einer Wohnung durch Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge liegen auch dann vor, wenn die im Privatvermögen gehaltene Wohnung zu einem Hof i.S. der HöfeO gehört.

BFH – Urteil, IX R 62/04 vom 12.07.2006

Miteigentumsanteile von Ehegatten an der von ihnen selbst genutzten Wohnung bilden auch dann ein Objekt i.S. von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG und können zudem zusammen Erstobjekt i.S. von § 6 Abs. 1 EigZulG sein, wenn ein Ehegatte Eigenheimzulage für seinen Miteigentumsanteil als Folgeobjekt in Anspruch nimmt.

BFH – Urteil, III R 19/03 vom 15.07.2004

1. Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.

2. Der hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut hinaus anwendbar.

BFH – Urteil, III R 69/03 vom 24.06.2004

1. Objekte, die sich im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft befinden, sind für die Eigenheimzulagenförderung den Gesellschaftern nach den für Bruchteilseigentum geltenden Regeln anteilig zuzurechnen, so dass die Gesellschafter, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die Eigenheimzulage nach den für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen können.

2. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer einer Wohnung, steht einem Miteigentümer der Fördergrundbetrag nur anteilig zu, unabhängig davon, ob die anderen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Eigenheimzulage erfüllen. Dagegen hat er Anspruch auf den ungekürzten Fördergrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten i.S. des § 1 EigZulG sind.

BFH – Urteil, IX R 25/98 vom 04.04.2000

BUNDESFINANZHOF

Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG unabhängig davon nur anteilig in Anspruch genommen werden, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen oder ob die Eigenheimzulage von allen Miteigentümern tatsächlich in Anspruch genommen wird.

EigZulG §§ 1, 4, 9 Abs. 2 Satz 3, 15 Abs. 1 Satz 2
AO 1977 § 163

Urteil vom 4. April 2000 - IX R 25/98 -

Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz (EFG 1998, 992)

BFH – Urteil, IX R 38/06 vom 18.09.2007

BFH – Urteil, III R 3/06 vom 22.08.2007

BFH – Urteil, IX R 44/05 vom 17.04.2007

BFH – Urteil, IX R 21/05 vom 29.03.2007

BFH – Urteil, IX R 28/06 vom 29.03.2007

BFH – Urteil, IX R 40/05 vom 24.08.2006

BFH – Urteil, IX R 59/04 vom 27.06.2006

BFH – Urteil, IX R 63/04 vom 27.06.2006

BFH – Urteil, IX R 72/03 vom 22.09.2005

BFH – Urteil, IX R 14/05 vom 17.08.2005

BFH – Urteil, IX R 65/04 vom 10.05.2005

BFH – Urteil, IX R 70/03 vom 01.03.2005

BFH – Urteil, IX R 10/00 vom 15.01.2002

BFH – Urteil, IX R 34/98 vom 04.12.2001


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

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