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Entscheidungen zu "§ 10 Abs. 1 EigAnVO Rheinland-Pfalz"

Übersicht

BFH – Urteil, I R 18/07 vom 23.01.2008

1. Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.

2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

  • § 10 Abs. 1 EigAnVO Rheinland-Pfalz

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