Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenEEheG§ 32 EheG 

Entscheidungen zu "§ 32 EheG"

Übersicht

OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 UF 38/01 vom 05.06.2001

Leitsatz:

1. Bei einer Verbindung der Verfahren auf Scheidung und Aufhebung der Ehe kann über die Eheaufhebungsklage vorab durch Teilurteil entschieden werden.

2. Ein ehewidriges sexuelles Verhältnis mit einem Dritten (sog. Ehebruch) vermag die Aufhebung der Ehe grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.

OLG-KOELN – Urteil, 14 UF 225/98 vom 01.07.1999

Voraussetzungen einer Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung

EheG §§ 32, 33; BGB n.F. § 1314; ZPO §§ 610, 611

1) Für die Voraussetzungen einer Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung (§§ 33 EheG, 1314 I Nr. 3 BGB ab 1.7.1998) trägt die Partei die Darlegungs- und Beweislast, die sich auf die arglistige Täuschung beruft. Arglistige Täuschung verlangt das Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums in der Absicht, den anderen zur Eingehung der Ehe zu veranlassen. Die bloße Nichtoffenbarung bestimmter Vorstellungen über die Eheführung ist nicht als arglistige Täuschung anzusehen.

2) Im zweiten Rechtszug kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erstmals ein Hilfsantrag auf Scheidung gestellt werden, wenn im ersten Rechtszug nur ein Aufhebungsantrag gestellt war.

- 14 UF 225/98 - Urteil vom 01.07.1999 - rechtskräftig.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 32 EheG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum