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JuraForum.deUrteileVorschriftenEEGGVG§ 25 Abs. 1 EGGVG 

Entscheidungen zu "§ 25 Abs. 1 EGGVG"

Übersicht

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 1 VA 1/05 vom 25.04.2005

Zu den Voraussetzungen einer allgemeinen Vereidigung als Dolmetscher bei Fehlen einer die Eignung belegenden staatlichen Prüfung.

BFH – Beschluss, VII B 277/00 vom 06.02.2001

BUNDESFINANZHOF

1. Wendet sich eine Bank gegen die Weitergabe von Unterlagen und Belegen (Beweismaterial) durch die Steuerfahndung an die Wohnsitz-FÄ (Veranlagungsstellen) solcher Bankkunden, gegen die sich das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen dieses Beweismaterial anlässlich einer Durchsuchung der Bank gewonnen wurde, nicht richtete (nicht verfahrensbeteiligte Bankkunden), so handelt es sich um eine Abgabenangelegenheit, für die der Finanzrechtsweg eröffnet ist.

2. Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von den Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden, sind in Anbetracht der Gewährleistung der Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Art. 56 ff. EG) nicht geeignet, einen steuerstrafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen.

EG Art. 56 ff.
GG Art. 95 Abs. 1
AO 1977 § 208 Abs. 1
FGO § 2, § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3, § 70 Satz 2, § 114,
§ 128 Abs. 1, § 155
GVG § 17a Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 bis 6 und Abs. 5
EGGVG § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1

Beschluss vom 6. Februar 2001 - VII B 277/00 -

Vorinstanz: Hessisches FG (EFG 2000, 1266)

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 11 VA 6/08 vom 06.08.2009


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