Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenEEGBGB Art. 233§ 3 EGBGB Art. 233 

Entscheidungen zu "§ 3 EGBGB Art. 233"

Übersicht

BGH – Urteil, V ZR 262/03 vom 30.01.2004

a) Zum Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts gehört auch seine Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit. Dafür sind neben den Bestimmungen über die Verleihung von Nutzungsrechten auch die Bestimmungen über die Nichterhebung von Nutzungsentgelten etwa nach der Eigenheimverordnung maßgeblich.

b) Auch nach 1970 waren dingliche Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken in der Regel unentgeltlich. Deshalb kann ein Entgelt bei solchen Rechten nur verlangt werden, wenn der Nutzer ausnahmsweise nicht von einem Entgelt befreit war.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 96.99 vom 12.07.2000

Leitsatz:

Der redliche Erwerb dinglicher Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Kauf von Wochenendhäusern zu Erholungszwecken verliehen wurden, schließt die Rückübertragung der Grundstücke nicht aus.

Urteil des 7. Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 -

I. VG Schwerin vom 20.05.1999 - Az.: VG 3 A 1699/95 -

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 93/06 vom 26.04.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 74/05 vom 22.12.2005


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 3 EGBGB Art. 233" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum