Keine Zuteilungsfähigkeit eines Erben eines für die Land- oder Forstwirtschaft genutzten Grundstückes (Schlages) i.S.v. Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB, dessen Antrag auf Aufnahme in eine LPG bereits zu DDR-Zeiten abgelehnt wurde.
OLG Dresden, Urteil vom 14.02.2001, Az. 6 U 2992/00
Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlussgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
Urteil des 7. Senats vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 91.99 -
I. VG Chemnitz vom 09.12.1998 - Az.: VG 5 K 2376/95 -