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Entscheidungen zu "§ 19 Abs. 4 DRK Bundessatzung"

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 15 Sa 787/05 vom 07.09.2005

Rechtsgebiete:DRK-Arbeitsbedingungen West: Tariferhöhung entsprechend dem DRK-TV West i. d. F. des 23. Änderungstarifvertrag, DRK Bundessatzung
Schlagworte:dynamische Inbezugnahmeklausel der DRK-Arbeitsbedingungen
Leitsatz:Eine dynamische Inbezugnahmeklausel der DRK-Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag macht die Arbeitsbedingungen entsprechend dem DRK-TV West i. d. F. des 23. Änderungstarifvertrag zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

Dem steht nicht entgegen, das die Aufnahme der Änderungen in die Arbeitsbedingungen ohne verbandsrechtliche Verpflichtung für die nachgeordneten Verbände und Einrichtungen des DRK erfolgt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 15 Sa 787/05



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 15 Sa 788/05 vom 07.09.2005

Rechtsgebiete:DRK-Arbeitsbedingungen West: Tariferhöhung entsprechend dem DRK-TV West i. d. F. des 23. Änderungstarifvertrag, DRK Bundessatzung
Schlagworte:dynamische Inbezugnahmeklausel der DRK-Arbeitsbedingungen
Leitsatz:Eine dynamische Inbezugnahmeklausel der DRK-Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag macht die Arbeitsbedingungen entsprechend dem DRK-TV West i. d. F. des 23. Änderungstarifvertrag zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

Dem steht nicht entgegen, das die Aufnahme der Änderungen in die Arbeitsbedingungen ohne verbandsrechtliche Verpflichtung für die nachgeordneten Verbände und Einrichtungen des DRK erfolgt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 15 Sa 788/05


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