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Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 4 Dienstdauervorschrift der Deutschen Bundesbahn"

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BAG – Urteil, 6 AZR 220/04 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:JazTV, Dienstdauervorschrift der Deutschen Bundesbahn, Eisenbahnneuordnungsgesetz, TVG
Schlagworte:Tarifauslegung
Leitsatz:Nach § 9 Abs. 8 Unterabs. 3 JazTV erhält der Arbeitnehmer bei außerplanmäßigen Kurzeinsätzen einen Zeitzuschlag. Diese sind solche, die nicht dem Dienstplan des betreffenden Arbeitnehmers entsprechen. Ein Ruhetagsplan, der den zeitlichen Ablauf des Dienstes nicht in der Weise regelt, dass den eingeteilten Arbeitnehmern bekannt ist, wann sie ihren Dienst aufzunehmen und zu beenden haben, erfüllt nicht die Funktion eines Dienstplans. Erst die durch Dienständerungsblätter konkretisierte Planung regelt den zeitlichen Ablauf des Dienstes und stellt den für den Arbeitnehmer maßgeblichen Dienstplan dar. Von dem Arbeitgeber angeordnete Dienste, die den Dienständerungsblättern nicht entsprechen, sind außerplanmäßig.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 220/04




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