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Entscheidungen zu "§ 3 DepV"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 20 D 116/01.AK vom 28.10.2003

Die Abfallablagerungsverordnung und die Deponieverordnung ergeben zusammen ein verbindliches System der Zuordnung von Abfällen zu jeweils durch konkrete Anforderungen charakterisierte Deponien, das sich gegenüber den Regelungen über die zur Ablagerung freigegebenen Abfälle in zuvor ergangenen Zulassungsentscheidungen für einzelne Deponien unmittelbar durchsetzt.

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