Zur Frage der Erstattung von Kosten, die ein privater Grundstückseigentümer nach der Wiedervereinigung aufwendet, um 1981 in der früheren DDR durch sein Grundstück geführte Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Hinblick auf ein Neubauvorhaben an eine andere Stelle des Grundstücks zu verlegen.
BGH, Urt. v. 2. April 1998 - III ZR 251/96 -
OLG Rostock
LG Schwerin
Zur Frage der Erstattung von Kosten, die dadurch entstehen, daß nach der Wiedervereinigung wegen des Ausbaus einer Bundesfernstraße im Beitrittsgebiet eine 1928 im Straßenkörper verlegte Leitung der öffentlichen Wasserversorgung verändert werden muß.
BGH, Urt. v. 2. April 1998 - III ZR 91/95 -
OLG Brandenburg
LG Potsdam