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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBUKG§ 3 Abs. 1 BUKG 

Entscheidungen zu "§ 3 Abs. 1 BUKG"

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.04 vom 03.03.2005

1. § 7 Abs. 1 TGV begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Trennungsgeld, sondern setzt voraus, dass ein solcher Anspruch nach materiellem Recht weiterhin besteht.

2. Trennungsreisegeld ist nach Ablauf von 14 Tagen ab der Dienstantrittsreise nur in Ausnahmefällen zu gewähren, nämlich wenn der Beamte aus beruflichen oder privaten Gründen gehindert ist, sich fortlaufend um preisgünstigeren Wohnraum zu bemühen, oder weil nach der Lage auf dem Wohnungsmarkt oder der allgemeinen Beherbergungssituation am Ort der Verwendung eine kostensparende Unterkunft nicht erreichbar ist.

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