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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBtMG§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG 

Entscheidungen zu "§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG"

Übersicht

OLG-HAMBURG – Beschluss, III-104/06 vom 27.09.2006

Bei Besitz von Betäubungsmitteln in geringfügigen Mengen kommt trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 Abs. 1 StGB nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht.

BAYOBLG – Urteil, 4 St RR 82/03 vom 05.08.2003

"1. Für eine Glaubwürdigkeitsüberprüfung muss sich der Tatrichter nicht nur mit der seiner Meinung nach unglaubwürdigen Aussage eines Belastungszeugen auseinandersetzen sondern auch den wesentlichen Inhalt der Einlassung des Angeklagten und etwaiger Entlastungszeugen mitteilen.

2. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmales "Besitz" in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist die Eigentumslage an den Betäubungsmitteln unerheblich."

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 133/02 vom 20.01.2003

Die Verhängung eines Fahrverbots auf der Grundlage des § 24a Abs. 2 Satz 1 und 2 StVG verstößt regelmäßig weder gegen das Übermaßverbot noch gegen den Gleichheitssatz.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 156/00 vom 05.12.2000

Irrt der Fahrer eines Betäubungsmittelhändlers über die Menge des zum Zwecke des Handeltreibens erworbenen Heroins, so kann "nur" Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben vorliegen. Weiss der Fahrer um die Mengen zum unerlaubten Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, kann tateinheitlich neben der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben auch Beihilfe zum unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge vorliegen.

BAYOBLG – Beschluss, RReg 4 St 191/91 vom 25.11.1995

1. Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe läßt sich nicht damit rechtfertigen, daß Heroin ein besonders gefährliches Betäubungsmittel sei.

2.Das Vorliegen der "besonderen Umstände in der Tat" im Sinne von § 47 Abs. 1 StGB kann nicht allein mit der Eigenschaft eines Betäubungsmittels als besonders gefährliche Droge belegt werden.

3. Erwerb und Besitz eines Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch sind gegenüber der Weitergabe von Betäubungsmitteln erheblich milder zu beurteilen.

4. § 29 Abs. 5 BtMG kann auch einen vorbestraften Ersttäter priviligieren.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, III-5 Ss 42/07 - 41/07 IV vom 08.03.2008

BVERFG – Beschluss, 2 BvL 8/02 vom 29.06.2004

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2382/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2383/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2384/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2385/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2386/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2387/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2388/99 vom 20.01.2000

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2389/99 vom 20.01.2000


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Gesetze

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