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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBSHG§ 88 Abs. 1 BSHG 

Entscheidungen zu "§ 88 Abs. 1 BSHG"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Urteil, 3 R 2/05 vom 17.03.2006

Ein Hilfesuchender, der Eingliederungshilfe in Form von Übernahme der Kosten seiner vollstationären Unterbringung begehrt, darf unter dem Gesichtspunkt des Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe nicht darauf verwiesen werden, einen ihm von seiner Großmutter vererbten Nachlass als Vermögen zu verwerten, wenn die Erblasserin wirksam Testamentsvollstreckung für die Dauer des Lebens des Erben angeordnet und eine "sozialhilfeunschädliche" Verwendung des Nachlasses zur Auflage gemacht hat, die eine Verwendung des Erbes zur Deckung der Heimkosten ausschließt.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 2429/04 vom 16.12.2004

Der Leistungen der Sozialhilfe Begehrende trägt die Darlegungslast für die tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen.

Bestehen nach der gebotenen Tatsachenfeststellung Zweifel am Vorliegen der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen, trägt derjenige, der sich auf deren Vorliegen beruft, die materielle Beweislast.

Fehlt ein ausreichender und schlüssiger Sachvortrag ist es nicht Aufgabe des Gerichts, einen Anspruch auf Sozialhilfegewährung durch Beweisaufnahme schlüssig zu machen.

Eine stille, nicht offen gelegte Treuhand ist im Sozialhilferecht unbeachtlich.

Der Beleihungswert einer Kapitallebensversicherung ist Vermögen im Sinn des § 88 Abs. 1 BSHG.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 844/04 vom 01.09.2004

Wird die von einem Sozialhilfeempfänger für ein Jahr im Voraus entrichtete Kraftfahrzeugsteuer infolge einer Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs teilweise rückerstattet, handelt es sich hierbei um einen Rückfluss und damit um Vermögen (Abgrenzung zur Lohnsteuererstattung, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1999 - 5 C 35/97 -, BVerwGE 108, 296 = NJW 1999, 3649).

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UE 2988/02 vom 27.07.2004

Unter Einkommen i.S.v. § 76 BSHG versteht man die Mittel, die der Hilfesuchende in der Bedarfszeit dazu erhält. Mittel, die der Hilfesuchende früher - wenn auch erst in der vorangegangenen Bedarfszeit - erhalten hat und die in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, zählen zum Vermögen i.S.v. § 88 BSHG, das der Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG i.V.m. der Durchführungsverordnung zu dieser Norm in der jeweils gültigen Fassung unterliegt (wie BVwerG, Urt. vom 18 Februar 1999 -5 C 35/97-, BVerwGE 108, 296 ff.=NJW 1999, 3649f.).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 A 10302/03.OVG vom 24.03.2003

Der Einsatz eines Guthabens aus einem Bestattungsvorsorgevertrag stellt in der Regel keine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG dar.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 4 W 60/02 vom 30.10.2002

Zur Frage, wann eine Abfindung im Rahmen der Prozessführung einzusetzendes Vermögen darstellt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 182/01 vom 27.07.2001

Die Schriftform der von einem Bezirksrevisor nicht unterschriebenen Beschwerdeschrift ist gleichwohl gewahrt, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass sie von ihm stammt und mit seinem Willen an das Gericht gelangte.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 04.3551 vom 18.01.2006

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 03.1439 vom 27.09.2005

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 15 Ta 15/04 vom 02.09.2004

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 C 04.1413 vom 23.08.2004

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 04.1358 vom 23.08.2004

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 5 Ta 23/04 vom 09.03.2004

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.1454 vom 24.07.2003

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 18 WF 193/01 vom 27.03.2001

BFH – Beschluss, III B 68/99 vom 20.01.2000


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