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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBSHG§ 2 BSHG 

Entscheidungen zu "§ 2 BSHG"

Übersicht

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 A 144/08 vom 03.06.2008

Kosten für die Ausstellung eines Passes, zu dessen Besitz ein Ausländer nach § 4 Abs. 1 AuslG verpflichtet ist, gehören zum notwendigen Lebensunterhalt i. S. v. § 11 Abs. 1 BSHG.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 231/05 vom 28.09.2007

Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges für einen Behinderten, der nicht am Arbeitsleben teilnimmt; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage und zur Frage der Notwendigkeit der Benutzung eines eigenen Pkw.

OVG-SAARLAND – Urteil, 3 R 2/05 vom 17.03.2006

Ein Hilfesuchender, der Eingliederungshilfe in Form von Übernahme der Kosten seiner vollstationären Unterbringung begehrt, darf unter dem Gesichtspunkt des Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe nicht darauf verwiesen werden, einen ihm von seiner Großmutter vererbten Nachlass als Vermögen zu verwerten, wenn die Erblasserin wirksam Testamentsvollstreckung für die Dauer des Lebens des Erben angeordnet und eine "sozialhilfeunschädliche" Verwendung des Nachlasses zur Auflage gemacht hat, die eine Verwendung des Erbes zur Deckung der Heimkosten ausschließt.

BFH – Urteil, VII R 12/05 vom 07.03.2006

1. Wird der Fiskus gesetzlicher Erbe, so erledigt sich ein noch offener Einkommensteueranspruch --auch aus einer Zusammenveranlagung-- vollen Umfangs durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion). Es kommt nicht darauf an, ob die Erbschaft bei dem Bundesland des letzten Wohnsitzes oder beim Bund eingetreten ist (§ 1922 i.V.m. § 1936 BGB). Der Fiskalerbe muss sich hinsichtlich des gesamten aus der Einkommensteuerveranlagung herrührenden Anspruchs als Gläubiger behandeln lassen.

2. Die Konfusion steht der Inanspruchnahme des anderen zusammenveranlagten Ehegatten, der den Vollstreckungszugriff im Umfang des Wertes unentgeltlicher Zuwendungen des anderen Ehegatten nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 dulden muss, nicht entgegen. Soweit das Bestehen der Einkommensteuerschuld Voraussetzung für die Realisierung des gesetzlichen Zugriffsrechts nach § 278 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist, geht die Regelung inzident von deren Fortbestehen aus.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 886/04 vom 13.12.2005

1. Der Aufwand für die Verwaltung eines einem Pflegebedürftigen gewährten Barbetrags nach § 21 Abs. 3 BSHG wird von der Hilfe zur Pflege durch eine vollstationäre Betreuung nach § 68 Abs. 2 Satz 2 BSHG i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr. 8 SGB X umfasst.

2. Die soziale Betreuung i.S.v. § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bezieht sich auf Dienstleistungen, die typischerweise durch die Familie oder sonst nahe stehenden Persoinen eines Hilfebedürftigen wahrgenommen weden und die nun die Einrichtung an derem Stelle für den Pflegebedürftigen wahrzunehmen hat.

3. Der sozialhilferechtliche Bedarfsdeckungsgrundsatz gilt auch in einem sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis, in dem der Träger der Sozialhilfe sich zur Erfüllung seiner Hilfeverpflichtung gegenüber dem stationär in der Einrichtung eines Dritten lebenden Hilfebedürftigen, der Hilfe des Dritten bedient.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 2429/04 vom 16.12.2004

Der Leistungen der Sozialhilfe Begehrende trägt die Darlegungslast für die tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen.

Bestehen nach der gebotenen Tatsachenfeststellung Zweifel am Vorliegen der tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen, trägt derjenige, der sich auf deren Vorliegen beruft, die materielle Beweislast.

Fehlt ein ausreichender und schlüssiger Sachvortrag ist es nicht Aufgabe des Gerichts, einen Anspruch auf Sozialhilfegewährung durch Beweisaufnahme schlüssig zu machen.

Eine stille, nicht offen gelegte Treuhand ist im Sozialhilferecht unbeachtlich.

Der Beleihungswert einer Kapitallebensversicherung ist Vermögen im Sinn des § 88 Abs. 1 BSHG.

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 4 A 167/02 vom 04.11.2004

1. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers nach § 121 BSHG.

2. Zur Frage der Passivlegitimation für den Aufwendungserstattungsanspruch des Nothelfers.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 32/04 vom 18.08.2004

1. Wird nach Einlegung eines Widerspruchs bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides der Sozialhilfeanspruch für spätere Zeitabschnitte durch weitere Bescheide geregelt, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung darauf grundsätzlich nicht.

2. § 25 BSHG konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 BSHG und ist insoweit lex specialis.

3. Die Kürzung oder Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß § 25 BSHG ist Hilfe zur Selbsthilfe.

4. Kürzung oder Einstellung der Hilfe sind zeitlich zu beschränken.

BGH – Urteil, VI ZR 273/03 vom 13.07.2004

Der Sozialhilfeträger kann den auf Ersatz des Unterhaltsaufwandes für ein Kind gerichteten Schadensersatzanspruch der Mutter gegen den Arzt (vgl. BGHZ 86, 240 ff.) auch auf sich überleiten, wenn die Mutter nicht wirtschaftlich leistungsfähig ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 332/03 vom 22.06.2004

Ein Vertrag, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen Angehörigen überträgt, um diesen Vermögensgegenstand bei einer absehbaren späteren Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen, ist sittenwidrig und darf vom Vormundschaftsgericht nicht genehmigt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 68.03 vom 22.04.2004

1. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist "Bedarfszeitraum", in Bezug auf den die Hilfe zu berechnen und innerhalb dessen zufließendes Einkommen als Einkommen zu berücksichtigen ist, grundsätzlich der jeweilige Kalendermonat.

2. Auch Einkommen, das regelmäßig erst zum Ende eines Kalendermonats zufließt, ist grundsätzlich nur als Einkommen des Kalendermonats anzurechnen, in dem es tatsächlich zugeflossen ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1885/02 vom 17.03.2004

Aufwendungen für die psychosoziale Betreuung eines in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten psychisch Kranken können nicht der stationären Pflege im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 1 BVO zugerechnet werden und sind deshalb nicht ohne Weiteres beihilfefähig (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 3063/87 -, BWVPr. 1990, 17, und das Urteil des Senats vom 31.05.1994 - 4 S 1166/93 -, IÖD 1994, 199).

BFH – Urteil, VIII R 32/02 vom 26.11.2003

Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind, das im Haushalt seines Vaters lebt, imstande ist, sich selbst zu unterhalten, gehört die dem Kind gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt zu seinen anrechenbaren Bezügen i.S. des § 32 Abs. 4 EStG, es sei denn, der Sozialleistungsträger kann für seine Leistungen bei dem Vater Regress nehmen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 189/02 vom 25.11.2002

Der Betreuer darf sich der Mithilfe Dritter bedienen, sofern diese nur als untergeordnete "Hilfskräfte" ohne eigene Entscheidungsbefugnis tätig werden.

BGH – Urteil, III ZR 205/01 vom 10.10.2002

Stellt der Geschädigte in erster Instanz unter Angabe einer Größenordnung, die nicht zugleich eine Obergrenze enthält, einen unbezifferten Antrag zum Schmerzensgeld und ergibt sich aufgrund der angegebenen Größenordnung eine die Berufung rechtfertigende Beschwer, ist die Angabe einer höheren Größenordnung in der Berufungsinstanz nicht als eine Änderung des Streitgegenstands anzusehen, an die selbständige verjährungsrechtliche Folgen geknüpft werden könnten.

Zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens durch einen Sozialhilfeempfänger.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 L 136/01 vom 16.01.2002

Eine Volljährige, die im Einvernehmen mit ihren Eltern den elterlichen Haushalt verlässt, kann vom Sozialhilfeträger nicht darauf verwiesen werden, ihren sozialhilferechtlichen Unterkunftsbedarf und die Höhe des Regelsatzes durch Rückumzug zu senken.

Dem Umfange nach ist in einem solchen Falle der sozialhilferechtliche Unterkunftsbedarf auf die Kosten eines möblierten Zimmers oder einer kleinen einfachen Wohnung begrenzt.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 494/99 vom 25.06.2001

- Erbausschlagung/Sozialhilfe -

1. Die Versagung einer vormundschaftlichen Genehmigung kann der Betreuer nur namens der Betreuten anfechten.

2. Die Ausschlagung eines Erbteils, der einem Betreuten angefallen ist, durch den Betreuer ist in der Regel nicht genehmigungsfähig. Dies gilt besonders, wenn dadurch ein Zugriff des Sozialhilfeträgers verhindert wird.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 04.677 vom 28.06.2006

OLG-KOELN – Beschluss, 4 UF 114/05 vom 16.01.2006

OLG-HAMM – Urteil, 12 UF 180/04 vom 10.07.2005

BFH – Urteil, VIII R 57/04 vom 07.12.2004

BFH – Urteil, VIII R 75/02 vom 01.07.2003

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 03.10 vom 06.05.2003

OLG-KOELN – Beschluss, 4 WF 157/01 vom 15.04.2002

BFH – Beschluss, IV B 107/00 vom 03.07.2001

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 157/94 vom 26.10.1995


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