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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBRAO§ 43 a Abs. 1 BRAO 

Entscheidungen zu "§ 43 a Abs. 1 BRAO"

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BVERFG – Beschluss, 1 BvR 2576/04 vom 12.12.2006

Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes der "quota litis" (§ 49 b Abs. 2 BRAO a.F., § 49 b Abs. 2 Satz 1 BRAO) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass der Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trägt, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen.

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