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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBRAGO a.F.§ 12 BRAGO a.F. 

Entscheidungen zu "§ 12 BRAGO a.F."

Übersicht

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 126/07 vom 26.02.2008

1. Überweist der Rechtsschutzversicherer weisungswidrig auf ein Konto des Rechtsanwalts bei einer anderen als der ihm benannten Bank, so ist nicht die empfangende Bank, sondern der Rechtsanwalt zum Ausgleich verpflichtet.

2. Das Abtretungsverbot in einem Rechtsschutzversicherungsvertrag unter Kaufleuten ist unwirksam.

3. Ein Gebührengutachten ist im Deckungsprozess zwischen Rechtsschutzversicherer und Mandanten (Versicherungsnehmer), in dem die Höhe der Rahmengebühren des Rechtsanwalt nur Vorfrage ist, nicht einzuholen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 104/07 vom 11.02.2008

1. Hat ein Rechtsschutzversicherer die Kostenschuld des versicherten Mandanten übersteigende Vorschüsse an Gericht oder Anwalt geleistet, gehen die Ansprüche des Mandanten gegen den Rechtsanwalt auf Auszahlung überzahlter Beträge auf den Rechtsschutzversicherer über.

2. Wie dem Mandanten selbst hat der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer die bestimmungsgemäße Verwendung eingenommener Fremdgelder darzulegen, wenn er den Mandanten nicht entsprechend informiert.

3. Zur Bestimmung der "Mittelgebühr" und zur Darlegung und Beweislast des Rechtsanwalts hinsichtlich seiner Ermessenserwägungen.

4. Zur Aufrechnung mit einer verjährten Gebührenforderung ist die Abrechnung innerhalb der Verjährungsfrist erforderlich.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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