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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBRAGO§ 118 Abs. 1 BRAGO 

Entscheidungen zu "§ 118 Abs. 1 BRAGO"

Übersicht

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 TJ 2544/99 vom 15.09.2003

Der Tatbestand des § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO erfordert die Teilnahme und Mitwirkung des bevollmächtigten Rechtsanwalts in einem förmlichen Gerichtstermin.

Telefonische Konferenzschaltungen zwischen den Beteiligten und dem Gericht zur Erörterung des Sach- und Streitstandes außerhalb eines förmlichen Gerichtstermins lassen die Erörterungsgebühr nicht entstehen (im Anschluss an Hess. FG, Beschluss vom 31. Oktober 1997 - 12 Ko 4073/97 -, EFG 1998, 222).

Kosten für Fotokopien zur Unterrichtung des Auftraggebers und für die Handakten des Prozessbevollmächtigten sind keine zusätzlich gefertigten Abschriften und Ablichtungen im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAGO i.d.F. vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2326) und deshalb nicht erstattungsfähig.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 15 WF 142/02 vom 30.08.2002

Eine 8/10-Gebühr nach § 118 Abs. 1 BRAGO im isolierten Sorgerechtsverfahren ist regelmäßig angemessen.

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 247/01 vom 18.02.2002

1. Für die Festsetzung einer Vollziehungsgebühr gegen den Gegner, die der Anwalt für den Antrag auf Eintragung einer Vormerkung gemäß einer einstweiligen Verfügung verdient, ist funktionell nicht das Prozeßgericht sondern das Vollstreckungsgericht zuständig.

2. Als Vollstreckungsgericht ist dabei das Grundbuchamt des Amtsgerichts anzusehen, das mit der Vollziehung der einstweiligen Verfügung in Form der Eintragung der Vormerkung befaßt war.

OLG-CELLE – Beschluss, 10 WF 55/01 vom 28.03.2001

Die gemäß § 50 a FGG durchgeführte Anhörung der beteiligten Eltern im Umgangsrechtsverfahren löst keine Beweisgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO aus.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 25/2000 vom 20.04.2000

Auch nach Einfügung des § 68 b StPO ist die Gebühr für die Tätigkeit des einem Zeugen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistandes im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Gebühren bestimmen sich weiterhin in analoger Anwendung des § 95 Halbsatz 2 BRAGO.

Zur Berechnung der Gebühren für die Teilnahme des Zeugenbeistandes in der Hauptverhandlung.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 W 55/2000 vom 11.04.2000

Leitsatz:

Ein Ersatzanspruch nach dem StrEG für nicht genommenen bzw. nicht nehmbaren Urlaub besteht grundsätzlich neben einem Anspruch aus § 7 Abs. 3 StrEG nicht.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 7 U 164/07 vom 23.01.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 7 U 143/04 vom 19.12.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 12 W 33/06 vom 07.06.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 2 U 27/05 vom 11.07.2006

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 6 WF 18/04 vom 19.03.2004

OLG-KOELN – Beschluss, 16 Wx 165/03 vom 29.09.2003

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 WF 223/02 vom 21.02.2003

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 WF 231/02 vom 21.02.2003

BGH – Beschluss, II ZB 13/00 vom 15.01.2003

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, Verg W 10/01 vom 15.08.2002

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 6 W 144/01 vom 28.12.2001

OLG-KOELN – Beschluss, 16 Wx 77/01 vom 11.05.2001

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 24 W 53/00 vom 18.09.2000

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 20 W 57/00 vom 09.09.2000


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