Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenBBPersVG§ 83 Abs. 1 BPersVG 

Entscheidungen zu "§ 83 Abs. 1 BPersVG"

Übersicht

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 7 O 167/08 vom 18.02.2009

Für die gerichtliche Überprüfung eines Befehls, wonach ein Angehöriger der Bundeswehr, der als Personalrat ganz vom Dienst freigestellt ist, zum Uniformtragen verpflichtet ist, ist der Rechtsweg zum Truppendienstgericht gegeben.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10146/03.OVG vom 16.11.2004

1. Die Personalvertretung ist an dem (Außen-)Rechtsverhältnis zwischen einer öffentlich-rechtlichen Stiftung und der Stiftungsaufsichtsbehörde, bei dem es um die Feststellung insbesondere der kirchlichen Eigenschaft der Stiftung geht, nicht derart beteiligt, dass eine Beiladung als "Anderer" im Sinne des § 65 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich wäre; vielmehr beschränkt sich die Beteiligungsfähigkeit einer Personalvertretung auf den "Innenrechtsstreit" nach Personalvertretungsrecht.

2. Zum Fehlen der kirchlichen Eigenschaft bei einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die zwar zu wesentlichen Teilen aus mittelalterlichem kirchlichen Stiftungsvermögen hervorgegangen ist, indessen in der Zeit der Einverleibung der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat infolge des Friedens von Lunéville 1801 als Vermögen der geschlossenen Armenpflege in staatliche Verwaltung übergeleitet worden ist.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 18 P 03.692 vom 04.02.2004

1. Zur Befugnis einzelner Personalratsmitglieder (Ersatzmitglieder) Beschlüsse des Personalrats im gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen.

2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Beschlussfassung über einen nicht in der Ladung mitgeteilten Tagesordnungspunkt.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 3 TaBV 59/06 vom 13.02.2007


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 83 Abs. 1 BPersVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum