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JuraForum.deUrteileVorschriftenBBörsG§ 46 BörsG 

Entscheidungen zu "§ 46 BörsG"

Übersicht

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 185/04 vom 21.03.2005

Der interessierte und nicht über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügende Leser eines Emissionsprospektes ist nur dann in der Lage, das Risiko, dem er sich bei einer Beteiligung aussetzt, richtig einzuschätzen, wenn er über den tatsächlichen Geschäftszweck und die kapitalmäßige Verflechtung der Aktiengesellschaft, an der er sich als atypischer Gesellschafter zu beteiligen beabsichtigt, vollständig und zutreffend informiert wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 U 211/01 vom 29.01.2004

Bösliches Verschweigen liegt vor, wenn der Prospektverantwortliche Angaben kennt, die er als wesentlich ansieht, aber nicht in den Prospekt aufnimmt. Ein Prospekt ist unvollständig, wenn er Kapitalerhöhungen nicht erwähnt und damit wichtige Umstände für die reduzierte Verkäuflichkeit der Aktien des nicht börsennotierten Unternehmens verschweigt. (BörsG 45; BörsG 46)

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-5 Sa 88/06 vom 08.09.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 4/05 vom 08.07.2005


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